Vergütungspolitik

Die BENDURA Funds AG unterliegt den für Fondsverwaltungsgesellschaften geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Umsetzung ihrer Vergütungspolitik und Vergütungspraktiken. Die nachstehenden Vergütungsgrundsätze beziehen sich auf die Vergütung der Mitarbeiter und Geschäftsleitungsmitglieder des Unternehmens.

Das Vergütungssystem des Unternehmens sieht eine markt- und funktionsgerechte fixe Vergütung sowie eine ergebnisorientierte variable Vergütung vor. Mit dieser Kombination werden Interessen des Unternehmens, der Investoren, Gesellschafter und Mitarbeiter gleichermassen berücksichtigt und eine nachhaltige und positive Entwicklung der Gesellschaft sichergestellt. Aufgrund der Übergewichtung der fixen gegenüber einer etwaigen variablen Vergütung werden das verantwortungsvolle und risikobewusste Verhalten der Mitarbeiter gefördert sowie Fehlanreize vermieden.

Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der Höhe der fixen Vergütung sind die ausgeübte Funktion, die Verantwortung im Unternehmen sowie die Beurteilung der vergangenen Leistungen. Ausserdem gibt es neben der fixen Vergütung eine variable, auf den Erfolg des Gesamtunternehmens bezogene Komponente. Beide Komponenten stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander und geben keine Anreize zur Übernahme von Risiken mit der Motivation, die persönliche Vergütung kurzfristig zu steigern. Die fixe Komponente ist so bemessen, dass eine flexible Vergütungspolitik bzgl. der variablen Komponente bis hin zum vollständigen Verzicht möglich ist. Der Verwaltungsrat bestimmt die variablen Vergütungen jährlich neu, wobei er ihre Grundlagen überprüft.

Aufgrund der Unabhängigkeit des Erfolgs der Anlageentscheidungen von der persönlichen Vergütung der Mitarbeiter unterstützt die Vergütungspolitik daher mangels gegenteiliger Anreize eine unabhängige und gesamtheitliche Analyse des Risiko-Ertrags-Profils der Kapitalanlagen der jeweiligen Fonds. Diese Analyse umfasst Nachhaltigkeitsrisiken und stellt die Basis für Anlageentscheidungen dar. Die Vergütungspolitik setzt auch keine Anreize zur Übernahme von exzessiven Risiken, die mit dem Risikoprofil der verwalteten Fonds unvereinbar wären.

Die Details zur Vergütungs- und Risikopolitik des Unternehmens sind in den internen Weisungen des Unternehmens geregelt.