Umgang mit Interessenkonflikten

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben informiert Sie die BENDURA Funds AG nachfolgend über ihre Vorkehrungen im Umgang mit und der Offenlegung von Interessenkonflikten im Bereich der Fondsverwaltung.

Interessenkonflikte lassen sich bei einer Fondsverwaltungsgesellschaft, die für ihre Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen erbringt, nicht immer vollständig vermeiden. Das Unternehmen ist daher bestrebt, eine faire Behandlung aller Geschäftspartner sicherzustellen.

Interessenkonflikte können sich zwischen unserem Unternehmen einerseits und Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und der eigenen Unternehmensgruppe andererseits ergeben. Auch können Interessenkollisionen zwischen verschiedenen Geschäftspartnern, zwischen Geschäftspartnern und Mitarbeitenden sowie zwischen Mitarbeitenden und der eigenen Unternehmensgruppe entstehen.

Interessenkonflikte könnten sich insbesondere ergeben aus

  • dem Erhalt und der Gewährung von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Essenseinladungen, Reisen oder Hotelunterkünfte) von Dritten bzw. an Dritte,
  • der Ausübung von externeren Mandaten (z.B. Mitwirkung in politischen Vereinigungen, Verwaltungsräten oder anderen Organen) durch die Geschäftsleitungsmitglieder oder Mitarbeitenden,
  • dem Interesse, für das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe Umsätze zu erzielen,
  • der Wahrnehmung von Doppelfunktionen der Mitarbeitenden innerhalb der Unternehmensgruppe,
  • Geschäften zwischen von uns verwalteten Sondervermögen (Cross-Trades),
  • einer überwiegend erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitenden,
  • der Stellung als Gruppenunternehmen gegenüber Drittkunden,
  • persönlichen Beziehungen unserer Geschäftsleitungsmitglieder oder der Mitarbeitenden mit Geschäftspartnern,
  • der Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen) oder
  • dem gleichzeitigen Interesse mehrerer Kunden an dem Erwerb oder Verkauf eines bestimmten Zielinvestments.

Um bereits der Entstehung von potentiellen Interessenkonflikten entgegenzuwirken, wurde auf eine Funktionstrennung geachtet, die insbesondere miteinander unvereinbaren Tätigkeiten segregiert. Die Funktionstrennung gilt dabei durchgehend bis zur Ebene der Geschäftsleitung. Ausserdem besteht eine unabhängige und ständige Compliance-Funktion, die die Geschäftsaktivitäten überwacht. Ergänzend werden alle Mitarbeitenden auf hohe ethische Standards verpflichtet, was u.a. eine frühzeitige Identifikation, Vermeidung oder ein Handhabung von Interessenskonflikten sicherstellen soll. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt, Redlichkeit sowie professionelles Handeln im Einklang mit Marktstandards, regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen und unter Beachtung der Geschäftspartnerinteressen.

Wir haben u.a. folgende weitere Massnahmen zur Vermeidung oder zu einer frühzeitigen Identifikation von potentiellen Interessenkonflikten etabliert:

  • Verpflichtung zur Einhaltung der Wohlverhaltensrichtlinien,
  • Führung eines fortlaufenden Interessenkonfliktregisters,
  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung,
  • keine überwiegend erfolgsabhängige Vergütung (siehe Informationen zur Vergütungspolitik),
  • Vier-Augen-Prinzip,
  • regelmässige Schulung und Weiterbildung der Mitarbeitenden,
  • laufende Berichterstattung von identifizierten Konflikten und deren Handhabung,
  • Verfahren zur strukturierten Lancierung neuer Produkte und Dienstleistungen,
  • Pflicht zur Offenlegung von Geschäften in Finanzinstrumenten, die Gegenstand des Interesses unserer Tätigkeit sein können, durch Mitarbeitende gegenüber der Compliance-Funktion,
  • allfällige Führung von Sperrlisten,
  • allfällige Führung einer Insider- und Beobachtungsliste zur Überwachung der Entstehung sensitiver Informationen sowie einer Verhinderung ihres Missbrauchs,
  • Auswahlverfahren von Delegationsnehmern zur Sicherstellung der Interessen der Geschäftspartner,
  • allfällige Überwachung der Portfolioumschlagrate,
  • Verfahren zum Erwerb und der Zuteilung von Zielinvestments.

 

Allgemeiner Hinweis:

Unsere Gesellschaft erhält gegebenenfalls von anderen Dienstleistern im Rahmen unserer Leistungserbringung unentgeltliche Zuwendungen. Diese können bspw. in Form von Finanzanalysen, sonstigem Informationsmaterial, Schulungen oder dem Zugriff auf Drittinformationssysteme erfolgen. Die Entgegennahme derartiger Zuwendungen steht nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen. Das Unternehmen nutzt diese Zuwendungen lediglich dazu, die Dienstleistungen für den Geschäftspartner in einer hohen Qualität zu erbringen und weiterzuentwickeln.

Für Auskünfte, Rückfragen und Beschwerden stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: +423 399 400-0
E-Mail: contact@bendurafunds.li